Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Vereinbarungen (wie nachstehend definiert), die zwischen CLAREBOUT POTATOES NV (mit Sitz in 8950 Heuvelland, Heirweg 26 und eingetragen in der Crossroads Bank of Enterprises unter der Firmennummer 0432.637.717 (nachstehend „Clarebout Potatoes“) und dem Kunden (wie nachstehend definiert) geschlossen werden.

1 DEFINITIONEN

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

„Angebot“ bedeutet ein schriftliches Angebot von Clarebout Potatoes zur Lieferung von Waren;

„Bestellung“ bedeutet eine (schriftliche) Bestellung des Kunden zur Lieferung einer Ware;

„Höhere Gewalt“ bedeutet alle Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Clarebout Potatoes oder des Kunden liegen und die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vernünftigerweise unmöglich machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Explosionen, Stromausfälle, seismische Aktivitäten, Streiks, Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Lieferung von Roh- und/oder Hilfsstoffen, Überschwemmungen, besondere Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Krieg, (Cyber-)Terrorismus, Besetzung, staatliche Maßnahmen und Pandemien.

„Kunde“ bedeutet jede natürliche oder juristische Person, an die Clarebout Potatoes Waren verkauft;

„Vereinbarung(en)“ bedeutet (i) jede schriftliche Vereinbarung, die zwischen Clarebout Potatoes und dem Kunden geschlossen und von diesem unterzeichnet wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vereinbarungen über den Verkauf von Waren; (ii) jedes Angebot, das vom Kunden gemäß Artikel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Gültigkeitsdauer des Angebots angenommen wurde; und (iii) jede von Clarebout Potatoes angenommene Bestellung;

„Waren“ bedeutet alle Waren, die Clarebout Potatoes an den Kunden verkauft, d.h. in dessen Eigentum übergeht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kartoffelprodukte;

2 ANWENDBARKEIT

2.1 Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit Clarebout Potatoes erklärt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit gelesen und verstanden hat, und der Kunde erklärt sich unwiderruflich mit dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Anwendung auf alle Vereinbarungen und Rechtsverhältnisse mit Clarebout Potatoes einverstanden.

2.2 Clarebout Potatoes behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wobei die geänderte Fassung für alle mit Clarebout Potatoes geschlossenen Vereinbarungen ab zehn (10) Kalendertagen nach ihrer Bekanntgabe an den Kunden gilt.

2.3 Der Kunde kann in jedem Fall auch jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://www.clarebout.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen einsehen.

2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln zusammen mit dem Inhalt der Vereinbarung das Rechtsverhältnis zwischen Clarebout Potatoes und dem Kunden.

2.5 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde unwiderruflich auf seine eigenen (gegenwärtigen und zukünftigen) allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rechnungsbedingungen verzichtet, die in keinem Fall Bestandteil der Vereinbarung sind und an die Clarebout Potatoes nicht gebunden ist.

2.6 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einerseits und einer Vereinbarung, einem Angebot oder einer Bestellung zwischen Clarebout Potatoes und dem Kunden andererseits, haben die Bestimmungen der Vereinbarung, des Angebots und/oder der Bestellung Vorrang.

2.7 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zwischen Clarebout Potatoes und dem Kunden möglich.

3 ANGEBOT UND PREISE

3.1 Die Zusendung von Preislisten, Kostenvoranschlägen, Broschüren, Anzeigen, Newslettern und/oder Informationen auf der Website von Clarebout Potatoes ist für den Kunden nicht als verbindliches Angebot von Clarebout Potatoes zu betrachten. Die in den vorgenannten Dokumenten enthaltenen Bedingungen und allgemeiner der Inhalt (einschließlich der Preisangaben und -voranschläge) können von Clarebout Potatoes jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mitteilung an den Kunden geändert werden.

3.2 Angebote können von Clarebout Potatoes jederzeit bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden widerrufen werden. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben und vorbehaltlich eines früheren Widerrufs, sind Angebote sieben (7) Kalendertage ab dem Angebotsdatum gültig und verfallen danach automatisch.

3.3 Clarebout Potatoes ist erst dann gebunden, wenn der Kunde das betreffende Angebot angenommen hat (im Folgenden „Annahme“), unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen.

Eine Bestellung ist für Clarebout Potatoes erst dann verbindlich, wenn der Kunde eine schriftliche Bestätigung der betreffenden Bestellung (per Brief oder auf elektronischem Wege) von Clarebout Potatoes erhalten hat (im Folgenden auch „Annahme“), unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen.

Mit der Annahme eines Angebots durch einen Kunden oder einer Bestellung durch Clarebout Potatoes kommt die Vereinbarung zustande.

3.4 Clarebout Potatoes behält sich jedoch auch nach der Annahme das Recht vor, die in der Vereinbarung, dem Angebot oder der Bestellung (bzw. deren Annahme durch Clarebout Potatoes) genannten Preise anzupassen, (i) wenn der Preis der von Clarebout Potatoes von Dritten gekauften Waren erhöht wird oder diese Waren (vorübergehend) nicht verfügbar sind und/oder (ii) im Falle eines Anstiegs der Lohnkosten, der Sozialabgaben, der Steuern, der Rohstoffpreise, der Material- und/oder Transportkosten, der Energiepreise oder ganz allgemein der Preise der von Clarebout Potatoes gekauften Waren oder Dienstleistungen, wobei Clarebout Potatoes eine solche Preiserhöhung in angemessenem Verhältnis berücksichtigen wird. Darüber hinaus behält sich Clarebout Potatoes das Recht vor, wesentliche Fehler in der Vereinbarung, dem Angebot, der Bestellung oder der Annahme zu korrigieren.

3.5 Die in Angeboten und/oder Vereinbarungen genannten Preise beziehen sich nur auf die von Clarebout Potatoes zu liefernden Waren, wie darin angegeben.

3.6 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die angegebenen Preise immer in Euro (€) ausgedrückt und verstehen sich ohne Steuern, Abgaben und Kosten jeglicher Art, einschließlich etwaiger Einfuhrabgaben und sonstiger Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3.7 Falls der angegebene Preis entgegen Artikel 3.6 in einer anderen Währung als dem Euro (€) ausgedrückt ist, gehen alle nachteiligen Wechselkursschwankungen gegenüber dem Euro nach der Annahme zu Lasten des Kunden.

Wenn die vorgenannten Wechselkursschwankungen dazu führen, dass der Wechselkurs gegenüber dem Euro zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung ungünstiger ist als zum Zeitpunkt der Annahme, behält sich Clarebout Potatoes das Recht vor, die sich daraus ergebende Differenz in den betreffenden Rechnungen zu berechnen.

4 ZAHLUNG

4.1 Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind alle Rechnungen von Clarebout Potatoes per Banküberweisung auf die in der Rechnung angegebene Kontonummer und spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum oder, wenn kein ausdrückliches Fälligkeitsdatum in der Rechnung angegeben ist, innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum zu zahlen. Jede andere Form der Zahlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung durch Schecks oder Wechsel) ist nicht zulässig.

4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung gegenüber Clarebout Potatoes auszusetzen oder mit Beträgen zu verrechnen, die Clarebout Potatoes dem Kunden schuldet.

4.3 Einsprüche gegen die Rechnungen von Clarebout Potatoes müssen innerhalb von acht (8) Kalendertagen ab Rechnungsdatum per Einschreiben bei Clarebout Potatoes eingehen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist von acht (8) Kalendertagen ist der Kunde nicht mehr berechtigt, gegen die betreffende Rechnung zu protestieren, und er muss die betreffende Rechnung bezahlen.

4.4 Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag durch den Kunden schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung die gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (auf Niederländisch: „Wet van 2 augustus 2002 betreffende de bestrijding van de betalingsachterstand bij handelstransacties“) festgelegten Verzugszinsen ab dem Tag, an dem der Betrag fällig wird, und zwar ab dem Tag nach dem Fälligkeitstag bis zur vollständigen Bezahlung. Beträgt der Verzugszeitraum weniger als ein (1) Jahr, werden diese Zinsen pro rata temporis berechnet.

Darüber hinaus schuldet der Kunde im vorgenannten Fall automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von zehn (10) Prozent des ausstehenden Betrags mit einem Mindestbetrag von zweihundert (200) EUR pro Rechnung, auch wenn eine Nachfrist gewährt wurde, und dies unbeschadet des Rechts von Clarebout Potatoes, einen höheren Schaden geltend zu machen.

4.5 Ungeachtet der zuvor zulässigen Zahlungsweise werden bei Nichtbezahlung einer der Rechnungen von Clarebout Potatoes am Fälligkeitstag alle Beträge, die der säumige Kunde Clarebout Potatoes noch schuldet, einschließlich der nicht fälligen Rechnungen, automatisch und sofort fällig.

4.6 Unbeschadet des Rechts von Clarebout Potatoes, Schadenersatz und Zinsen gemäß Artikel 4.4 zu fordern, behält sich Clarebout Potatoes ferner das Recht vor, bei teilweiser Nichtbezahlung durch den Kunden am Fälligkeitsdatum der Rechnung alle weiteren Warenlieferungen an diesen Kunden ohne vorherige Inverzugsetzung einzustellen, bis der Kunde alle fälligen Beträge vollständig an Clarebout Potatoes gezahlt hat, und behält sich außerdem das Recht vor, etwaige zusätzliche Kosten an den Kunden weiterzugeben.

4.7 Die Zahlung etwaiger vertraglich festgelegter Vorschüsse fließt bei (teilweiser) Nichtbezahlung durch den Kunden Clarebout Potatoes zu, um eventuelle Verluste beim Weiterverkauf auszugleichen.

5 EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Die von Clarebout Potatoes an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zum Tag der vollständigen Zahlung des Preises, einschließlich Zinsen und Schadenersatz, Eigentum von Clarebout Potatoes, so dass Clarebout Potatoes auf Wunsch ihre Rückgabe verlangen kann, unbeschadet der Tatsache, dass die Gefahr von Beschädigung und Verlust grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden übergeht, wie in Artikel 7.4 vorgesehen.

5.2 Wurden die Waren verarbeitet, so treten diese verarbeiteten Waren an die Stelle der gelieferten Waren. Ebenso tritt im Falle eines Vorverkaufs der Waren - ob verarbeitet oder nicht - der Anspruch auf den daraus resultierenden Verkaufspreis an die Stelle der Waren.

6 ANNULLIERUNG

6.1 Wird die Vereinbarung vom Kunden vor dem für die Lieferung der Waren vorgesehenen Zeitpunkt gekündigt, schuldet der Kunde Clarebout Potatoes einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von mindestens 30 % des Rechnungs- oder Angebotsbetrags, unbeschadet des Rechts von Clarebout Potatoes, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.

7 LIEFERUNG VON WAREN

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an dem in der Vereinbarung angegebenen Ort.

7.2 Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle mitgeteilten Liefertermine Richtwerte und stellen eine Bemühungsverpflichtung seitens Clarebout Potatoes dar.

7.3 Die Zahlung des vertraglich vorgesehenen Vorschusses bedeutet in keiner Weise eine Garantie von Clarebout Potatoes für die tatsächlichen Lieferfristen. Der Kunde erkennt an, dass die tatsächliche Lieferung der Waren von verschiedenen internen (z.B. Verfügbarkeit der Waren, Sammellieferungen usw.) und externen (z.B. Ernteausfälle usw.) Faktoren abhängen und beeinflusst werden kann, die von Clarebout Potatoes nicht immer im Voraus kontrolliert werden können.

7.4 Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs der Waren geht auf den Kunden über, wenn die Waren von Clarebout Potatoes zur Abholung bereitgestellt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Transportrisiko geht in vollem Umfang auf den Kunden über.

7.5 Das Gewicht der zu liefernden Waren wird zu dem Zeitpunkt bestimmt, zu dem die Waren von Clarebout Potatoes zur Abholung bereitgestellt werden. Gemäß Artikel 7.4 geht der Verlust der Waren auf dem Transportweg zu Lasten des Kunden. Dementsprechend wird ungeachtet des Gewichts der Waren bei der Lieferung davon ausgegangen, dass das korrekte Gewicht der Waren gemäß der Vereinbarung zur Abholung bereitgestellt wurde. Der Kunde kann jedoch den Beweis des Gegenteils erbringen.

8 KONFORMITÄT

8.1 Jede festgestellte Vertragswidrigkeit der Waren muss Clarebout Potatoes spätestens acht (8) Tage nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden, wobei die festgestellte Vertragswidrigkeit genau anzugeben ist.

Wird Clarebout Potatoes die Nichtkonformität der Waren nicht innerhalb der vorgenannten Frist mitgeteilt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren vorbehaltlos akzeptiert hat, und jede Forderung im Namen des Kunden erlischt unwiderruflich.

8.2 Beanstandungen wegen Nichtübereinstimmung setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

8.3 Im Falle nicht vertragsgemäßer Waren akzeptiert der Kunde, dass eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ausreichen, um den Schaden vollständig und ohne zusätzliche Entschädigung zu ersetzen: (1) Gutschrift der betreffenden (Teil-)Rechnungen für (den betreffenden Teil) der nicht vertragsgemäßen Waren; und/oder (2) erneute Lieferung (des betreffenden Teils) der nicht vertragsgemäßen Waren ohne zusätzliche Kosten.

9 HAFTUNG

9.1 Ungeachtet entgegenstehender zwingender gesetzlicher Bestimmungen haftet Clarebout Potatoes für Schäden, die durch die Nichteinhaltung eigener Verpflichtungen entstehen, nur, wenn und soweit diese Schäden durch eigenes vorsätzliches Fehlverhalten oder Arglist verursacht wurden.

9.2 In keinem Fall haftet Clarebout Potatoes für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinnausfall, Insolvenz, Konkurs, Betriebsunterbrechung, Arbeitsunfähigkeit, Verlust der Moral, Rufschädigung, Personalkosten, Wertminderung oder Schäden an Waren und Schäden an Dritten. Gegebenenfalls ist der Kunde verpflichtet, Clarebout Potatoes von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, für die die Haftung von Clarebout Potatoes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.

9.3 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen und Einschränkungen ist die Haftung von Clarebout Potatoes in jedem Fall auf den Betrag der letzten vom Kunden für die Lieferung der Waren bezahlten Rechnung beschränkt.

10 HÖHERE GEWALT

10.1 Clarebout Potatoes haftet in keinem Fall für einen Schaden, der durch die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Vereinbarungen entsteht, wenn dies für Clarebout Potatoes aufgrund Höherer Gewalt vernünftigerweise nicht möglich ist.

10.2 Im Falle von Höherer Gewalt behält sich Clarebout Potatoes das Recht vor, die betreffende Vereinbarung aufzulösen, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.

11 BEEINDIGUNG DURCH CLAREBOUT POTATOES

11.1 Die Vereinbarung zwischen Clarebout Potatoes und dem Kunden gilt immer für eine bestimmte Zeit, es sei denn, es ist etwas anderes vorgesehen.

11.2 Clarebout Potatoes hat das Recht, die Vereinbarung mit dem Kunden ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und zwar nach dem Ermessen von Clarebout Potatoes in den folgenden Fällen:

(i)    Der Kunde zahlt eine oder mehrere Rechnungen bei Fälligkeit nicht (vollständig);

(ii)    Der Kunde hält die Vereinbarung und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ganz oder teilweise) nicht ein;

(iii)    Der Kunde befindet sich in einem Zustand des Konkurses, der Liquidation, der gerichtlichen Umstrukturierung, der Auflösung oder der Einstellung der Tätigkeit, auf die sich die Vereinbarung bezieht, oder der Kunde ist mit einer Pfändung zum Nachteil des Kunden, einem Antrag auf gerichtliche Umstrukturierung oder einer anderen Tatsache konfrontiert, die auf eine (drohende) Insolvenz des Kunden hinweist;

(iv)    Änderung der Kontrolle über den Kunden, d. h. Wechsel der Partei(en), die rechtlich oder tatsächlich die Befugnis haben, einen entscheidenden Einfluss auf die Ernennung der Mehrheit der Geschäftsführer oder Direktoren oder auf die Ausrichtung der Geschäftspolitik auszuüben.

12 VERSCHIEDENES

12.1 Falls eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse dazu führt, dass die Durchführung der Vereinbarung für Clarebout Potatoes eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Belastung darstellt, werden die Parteien Verhandlungen aufnehmen, um gemeinsam eine angemessene Anpassung der Vereinbarung zu vereinbaren, unbeschadet des Rechts von Clarebout Potatoes, sich gegebenenfalls auf die Bestimmungen von Artikel 3.4 zu berufen.

12.2 Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil davon) der Vereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht durchsetzbar sein oder im Widerspruch zu einer Bestimmung des zwingenden Rechts stehen, so berührt dies weder die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, noch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Teils der betreffenden Bestimmung, der durchsetzbar ist oder nicht im Widerspruch zu einer Bestimmung des zwingenden Rechts steht. In einem solchen Fall wird (der Teil der) ungültigen Bestimmung automatisch durch eine durchsetzbare und rechtsgültige Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Wenn Clarebout Potatoes im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen durch den Kunden nicht (sofort) reagiert oder nicht (sofort) ausdrücklich die ordnungsgemäße Erfüllung oder ein anderes Recht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vereinbarung oder dem Gesetz einfordert, bedeutet dies keinen Verzicht oder eine Aufgabe des Rechts von Clarebout Potatoes, sich später auf die Nichterfüllung, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung und/oder die nicht erfüllte(n) Verpflichtung(en) seitens des Kunden zu berufen.

12.4 Sollten die Bestimmungen der vorliegenden deutschsprachigen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu den Bestimmungen der ursprünglichen niederländischen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, so haben letztere Vorrang.

13 ANDWENDBARES RECHT UND GERICHTE

13.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.

13.2 Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Gültigkeit, der Auslegung oder der Erfüllung von Vereinbarungen mit Clarebout Potatoes oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden ausschließlich und endgültig von den Gerichten in Kortrijk (Belgien) entschieden, unbeschadet des vorbehaltenen Rechts von Clarebout Potatoes, als Kläger vor dem Gericht des Sitzes des Kunden zu klagen.